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Teilgeständnis zum Prozessauftakt um Tod (13.09.)
KleeneMaus30Datum: Montag, 20-Sept.-2010, 14:55:15 | Nachricht # 1
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Teilgeständnis zum Prozessauftakt um Tod der zweijährigen Lea

Weiden (dapd). Im Prozess um den Tod der zweijährigen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth hat die angeklagte Mutter ein Teilgeständnis abgelegt. Sechs Monate nach dem Tod des kleinen Mädchens begann am Montag die Verhandlung gegen die 22-Jährige vor dem Landgericht Weiden. Die Frau ist wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer räumte sie die Vorwürfe weitgehend ein. Sie bestritt jedoch, den Tod ihrer Tochter gewollt zu haben. Über ihre Anwältin ließ die Angeklagte erklären, sie sei mit der Versorgung ihres vierjährigen Sohnes Felix und der im Mai 2007 geborenen Lea überfordert gewesen, nachdem sich ihr Ehemann im August 2009 von ihr getrennt habe. Als sich Lea zunehmend von ihr abgewendet und immer weniger gegessen habe, sei das Mädchen ihr letztlich egal geworden. Ihren Tod bedauere sie aber "zutiefst und aus ganzem Herzen". Sie habe zu keinem Zeitpunkt gewollt, dass ihre Tochter sterbe oder in Lebensgefahr komme. Lea war in der Nacht zum 27. März an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben. Ihre Mutter hatte sie am Morgen leblos im Bett gefunden.

Zum Zeitpunkt ihres Todes war Lea bei einer Größe von 86 Zentimetern auf 8,2 Kilogramm abgemagert. Sie war zudem stark ausgetrocknet und litt laut medizinischem Gutachten sowohl an einem Wasserkopf infolge einer nicht behandelten Gehirnhautentzündung sowie an einer doppelseitigen Mittelohrentzündung. Weil die Lungenentzündung aus Gutachtersicht auch für ein an sich gesundes Kind tödlich hätte ausgehen können, wurde die Mutter nicht wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Die Polizei hatte unmittelbar nach Leas Tod zunächst in diese Richtung ermittelt.

Als Zeugen geladene Polizeibeamte schilderten das Wohnhaus der Angeklagten als unordentlich und unaufgeräumt. Die Kinderzimmer seien spärlich und nicht kindgerecht eingerichtet gewesen. In einer ersten Vernehmung habe die Angeklagte teilnahmslos und emotionslos gewirkt. Sie habe auch ausgesagt, angesichts der Essensprobleme ihrer Tochter kurz daran gedacht zu haben, zum Arzt zu gehen. Sie habe dies aber unterlassen, weil ihre Gefühle für das Kind "nicht mehr so da gewesen" seien.

Der Ehemann der Angeklagten sagte, er habe seiner Frau bei der Kindererziehung vertraut. "Kinder waren ihr heilig", sagte der 27-Jährige und brach während seiner Aussage immer wieder in Tränen aus. Anzeichen für eine schwere Erkrankung seiner Tochter habe er zu keinem Zeitpunkt erkannt. Er habe seine beiden Kinder nach der Trennung von seiner Frau regelmäßig jede Woche zu sich geholt. Dabei habe Lea immer einen sehr guten Appetit gezeigt. Allerdings sei ihm aufgefallen, dass Lea bei jeder noch so zärtlichen Berührung sofort "Aua" gerufen habe. Er habe dies auf eine angeborene Muskelerkrankung zurückgeführt, an der Lea angeblich gelitten habe und nicht auf eine Hirnhautentzündung.

Wie sich herausstellte, hatte die Angeklagte ihrem Mann vorgelogen, Lea sei unheilbar krank. Damit habe sie sein Mitleid erregen und ihn zur Rückkehr bewegen wollen, sagte ihre Anwältin. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 27. September erwartet.

 
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