ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen.
Spricht mann von einer ABE, meint man fast immer ABE für Fahrzeugteile. Aber auch Fahrzeugtyp selbst hat eine ABE oder EG-Typengenhmigung. Das ist dann die: Allgemeine Betriebserlaubnis / EG-Genehmigung für Fahrzeugen.
Diese steht im Fahrzeugbrief und darf auf dem Fabrikschild und lautet zB. ... ABE 9138/2 für Golf 1 oder EG-Genehmigung e1*93/81*0015*... für einen 3er BMW. Das jeweilige Fahrzeug erhält bei der Zulassung seine eigene Betriebserlaubnis, die ohne technische Änderungen oder sonstige Maßnahmen bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung gültig bleibt.
Wichtig für den Anbau der Änderungen von Teilen ist jedoch die:
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile fast alle, die sich einmal mit Zusatzausrüstung fürs Fahrzeug beschäftigt haben, kennen die ABE. Mal ein Stück Papier, mal ein Kleines Heftchen oder eine Loseblattsammlung. Mal rot, mal gelb, mal weiß.
ACHTUNG:
Es kommt auf den Inhalt an. Vollständige ABEs enthalten Angaben zum WO ? ( für welches Fahrzeug ), zum WAS ? ( Zweck ), zu den Bedingungen ( Einschränkungen ) und WIE ? ( Anbau ).
Teilegutachten:
Nationales PRÜFZEUGNIS über die Technische Änderungen.
Das Teilegutachten stellt eine besondere Prüfzeugnis Variante dar. Ein Teilegutachten ist immer mit der Verpflichtung ( MUSS ) zur unverzüglichen Durchführung einer Änderungsabnahme verbunden werden, denn erst dadurch wird die Vorschrieftsmäßigkeit des Fahrzeuges beim EIN - oder Anbau der Teile festgestellt. Dies kann nur der Fachmann ( Prüfingenieur TÜV / DEKRA, amtlich anerkannter Sachverständiger ) sicher erkennen.
Materialgutachten:
Nichts halbes und nichts ganzes.
Immer noch sind so genannte Materialgutachten im Umlauf. Diese werden zB bei ALUfelgen oder Spoilern mitgeliefert und beschreiben die jeweiligen Materialeigenschaften ( Traglast, Splitterverhalten usw ), Abmessungen.
Fahrzeugbezug fehlt zum Materialgutachten.
Materialgutachten haben keinen Bezug zu einem Fahrzeugtyp. Das Bedeutet ihr müsst auch das Materialgutachetn beim TÜV / DEKRA VORLEGEN zum sofortigem, Verpflichtung ( MUSS ) Eintragen werden.
Prinzipiell müssen nahezu alle Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein.
Diese Genehmigung kann je nach Art der Modifikation oder des Umbaus verschieden aussehen.
Jetzt zu Einzelabnahme ( § 21 StVZO ).
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder ABE noch ein Teilegutachten oder ein Materialgutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genemigt werden. Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meist nur in der TÜV Zentarle ( Prüfstelle ) und nicht bei einer Werkstatt möglich. Der Aufwand und somit die Kosten der Prüfung und Tests hängen von der Art und Umfang des Umbaues ab und können sehr Kostspielig werden.