Fahrverbot in Deutschland oder MPU. So, ein EU Führerschein ist das eine aber das Fahrverbot das andere. Wer ein Fahrverbot in Deutschland bekommt ob EU oder nicht EU, darf in Deutschland kein Fahrzeug fahren und das hat nichts mit einem EU Führerschein zu Tun.
So das Normale denken.
Verpflichtung deutscher Führerscheinbehörden zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen.
Änderung der Rechtsprechung zu "Führerscheintourismus" - Auf den Wohnsitz kommt es an
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in drei dem sog. Führerscheintourismus" zuzurechnende Eilrechtsschutzverfahren entschieden und dabei in Anbetracht der in den letzten Monaten zu verzeichnenden Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seine bisherige Rechtsprechung entsprechend geändert.
Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in Fällen abzuerkennen, in denen die Betroffenen nach Entziehung ihrer früheren inländischen Fahrerlaubnis im Inland sich nicht mehr um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bemühten, um sich nicht einer nach inländischem Recht vorgeschriebenen Eignungsprüfung unterziehen zu müssen, sondern statt dessen eine Fahrerlaubnis unter Begründung eines Scheinwohnsitzes im europäischen Ausland erwarben. Die Entscheidungen betreffen nur Fälle, in denen in der ausländischen Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen ist.
Bei ausländischem Wohnsitz im Führerschein gilt die bisherige Rechtsprechung weiter
Ist in dem ausländischen Führerschein hingegen ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine solche Fahrerlaubnis bezogen auf das Bundesgebiet ungültig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 21.01.2009 - 1 B 381/08).
Diese Meldung erschien am 27.01.2009.
Referenz:
Oberverwaltungsgericht Saarland; Beschluss vom 23.01.2009
[Aktenzeichen: 1 B 378/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08]
12.05.2009
OVG Lüneburg Niedersachsen Beschluss vom 12.05.2009
Ausländischer EU - Führerschein muss anerkannt werden.
Bie Berufung der Führerscheinstelle gegen das VG Osnabrück Urteil wurde vom höchsten Verwaltungsgericht in Niedersachsen zurück gewiesen.
04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
September 2009
Verwaltungsgericht Regensburg Az.5 S 09.1019 vom 03.07.2009 ausländischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erworben, aufschiebende Wirkung statt gegeben.
Das bedeutet, der Betroffene darf mit seinem ausländischer EU Führerschein trotz MPU Auflage in Deutschland fahren, das obwohl der EU Führerschein nach dem 19.01.2009 nämlich am 25.02.2009 erteilt wurde.
17.09.2009
EUGH Europäischer Gerichtshof
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.
QUELLE EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009, In der Rechtssache C‑445/08 Land Baden Württemberg gegen Kurt Wierer
09.12.2009
OVG Koblenz Beschluss vom 09.12.2009 AZ: 5 L 970/09 Tschechischer EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Weitere Infos.
10.03.2010 Gestern auf Kabel 1 in K1 Magazin 22:15 Uhr über diese sache MPU und Fahrverbot in Deutschland.
Das geht wirklich aber man muss ca 186 Tage ein Wohnsitz in einem EU Land haben um in Deutschland ohne MPU und Fahrverbot fahren zu dürfen, ganz legal.
Rechnung für Führerscheinprüfung im EU Land ca 2500 Euro.
MPU und andere sachen dazu je nach fall ca 1900 Euro.
Der Hammer sowas und was sehr Interessant war, 60% der MPU Personen fallen beim erstenmal durch die restlichen 40% bekommen den Führerschein garnicht mehr.
Am 11.04.2010,
bei VOX in Auto Mobile, ein kurzer Bericht über Fahrverbot.
Wer ein Fahrverbot hat darf mit einem Deutschen Führerschein nicht in Deutschland fahren.
Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit im EU Land bzw im Nachbarland einen EU Führerschein zu machen und diesen in Deutschland auch nutzen, da kein Deutscher Führerschein.